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Diskussionsbeitrag No. 0060:
Name:Lernen Fördern
E-Mail: info@lernen-foerdern-nrw.org
Thema: Re: Klassengrösse bei schwerstbehinderten Schülern
Sehr geehrter Herr Ridder! Unser Schriftführer, Herr Hans-Georg Kalbhenn steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Sie finden Anschrift und Telefon unter der Rubrik Vorstand. Hier seine Vorabinformation, die unter Umständen nicht Ihren Problemfall endgültig klären kann:
Zur Klassengröße an E-Schulen gibt es Vorschriften, jedoch nicht bezogen auf schwerstbehinderte Schüler. Schwermehrfach- und schwerstbehinderte Kinder gibt es in einigen der 10 Sonderschultypen, jedoch nie spezielle Aussagen zur Klassengröße von schwerstbehinderten Kindern, da diese Kinder möglichst „gut verteilt“ in den Klassen sitzen sollen. Im Stundenplan kann, sofern ausreichend Lehrer vorhanden sind, darauf eingegangen werden, dass manchmal durch Besetzung mit 2 Lehrkräften diese Kinder besser berücksichtigt werden.
Wenn der Schulrat ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung hat, erhält die E-Schule für je 8,1 Kinder eine Planstelle und für je 4,1 schwerstbehinderte Kinder eine weitere Planstelle.
Zur Vorbereitung der Klassenbildung wird die Kinderzahl der E-Schule (egal ob „nur“ erziehungsschwierig oder auch schwerstbehindert) durch 11 (Klassenfrequenzwert) geteilt. Das ergibt die ungefähre Zahl der Klassen, die eine E-Schule bilden darf. Höchstens 14 Kinder dürfen in eine Klasse (Klassenfrequenzhöchstwert).
Zur Zeit herrscht in NRW Sonderschullehrermangel und an den Hochschulen Nachwuchsmangel. Seit Sommer 2001 dürfen an Lb-Schulen und E-Schulen Nichtsonderschullehrer eingestellt werden, wenn diese dazu bereit sind, an diesen Schultypen zu unterrichten.
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