|
Diskussionsbeitrag No. 0146:
Name: Josef Rehbaum
E-Mail: JRehbaum@t-online.de
Thema: Notengebung Änderungen § 27 AO-SF
Das Thema Notengebung hat schon immer die Gemüter erhitzt. Klare Kriterien, Vergleichbarkeit oder Objektivität sind nur einige Aspekte, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden. Was ist da richtig an einer Förderschule Lernen? Bekommt derjenige, der aufgrund seiner großen Lernschwierigkeiten nur geringe Lernzuwächse erzielt, diese aber durch aktive Mitarbeit und Fleiß erreicht, eine gute Note? Bekommt derjenige, der viel mehr leisten könnte, aber aufgrund seiner Abgelenktheit und fehlenden Motivation weniger schafft als er könnte, eine schlechte Note, obwohl er im direkten Vergleich noch immer deutlich bessere Ergebnisse erreicht? Wie kann ein möglicher Arbeitgeber wissen, was die Note wirklich aussagt? Kennt er den Maßstab? Ich sehe die Noten keinesfalls als wirkliche Hilfe bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder einem Arbeitsplatz an. Jedenfalls glaube ich, dass das nur in Einzelfällen zutrifft. Wenn ich nun den § 27 lese, dann frage ich mich, ob ich ihn vielleicht nur falsch verstehe. Vielleicht kann mir da jemand helfen. Im Satz (4) heißt es, dass Noten voraus setzen, dass die Leistung den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule oder der Hauptschule entspricht. Das heißt, eine Schülerin mit mindestens ausreichenden Leistungen am Ende der Lernstufe fünf müsste leistungsmäßig mit Grundschülern der Klasse vier mithalten können. Ein Schüler am Ende der Klasse zehn mit ausreichenden Leistungen müsste mit einem Hauptschüler der Klasse neun vergleichbar sein. Da diese Entsprechungen in den meisten Fällen nicht zutreffen, müssten Fünfen und Sechsen ins Zeugnis. Was soll das? Im Satz (3) heißt es, dass im Bildungsgang gemäß § 30 Abs. 3 in allen Fächern zusätzlich mit Noten bewertet wird. Aus dem Wort zusätzlich entnehme ich, dass künftig auch die Schüler, die einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erreichen, Beschreibungen und Noten erhalten. Setzt man eine Vergleichbarkeit der Leistungen voraus, dann sind diese Schüler schon aufgrund der äußeren Form von ''normalen'' Hauptschulabsolventen zu unterscheiden. Was soll das?
zurück auf diesen Beitrag antworten | |