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Diskussionsbeitrag No. 0206:
Name: D. Oelschlegel
E-Mail: d.m.oelschlegel@t-online.de
Thema: Neuer Schulerlaß wegen Klassengröße
Neuer Erlaß in NRW wegen Klassengröße Hallo zusammen, wir haben unseren Sohn bei uns im Dorf an der Regelgrundschule angemeldet. Er soll dort als GU-Schüler unterrichtet werden. (AOSF-Verfahren läuft noch). Es sind an der Schule insgesamt 32 Anmeldungen. Die Schulleitung hatte vor zwei Klassen a 16 Schüler zu machen.
Jetzt ist in NRW ein neuer Schulerlaß von Frau Sommer gemacht worden, wo keine neue Klasse unter 18 Schüler gebildet werden darf. Liegen einer Schule zwischen 31 und 35 Anmeldungen vor, können ab 2010 nur 30 Schüler angenommen werden. Und die Schulleitung muss eine Auswahl unter den Kindern vornehmen. Zieht eine Familie zu uns ins Dorf und das Kind muß in diese Klasse, muß es abgelehnt werden, da es nicht mehr als 30 Schüler in der Klasse geben soll. Oder wird ein Kind aus der höher liegende Klasse zurückgestellt, muß es auch die Schule wechseln.
Also jetzt sollen an unserer Schule 2 Kinder abgelehnt werden. Unser Platz ist insoweit sicher, da wir noch ein Kind an der Schule haben.
Wir haben für unseren Sohn extra diese Schule mit kleinen Klassen ausgesucht, da er langsamer lernt und in einer kleinen Klasse seine Defizite getragen werden könnte (Therapeuten stimmen diesem zu). Laut diesem Gesetz ist er aber dann in einer großen Klasse, wo er untergeht.
Hat er als Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht ein Anrecht auf eine kleine Klasse oder zählt er als GU-Schüler nicht eventuell doppelt oder ähnlich? Weiß jemand wie man dieses Problem bekämpfen kann?
Über Unterstützung und Anregungen würde ich mich sehr freuen. Da dieser Erlaß nicht zugunsten unserer Kinder ist.
Viele Grüße D. Oelschlegel
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