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Nachricht No. 138 von Freitag, 4. März 2005:

Anhörung im Landtag

Stellungnahme zum Entwurf AO-SF

Der Landtag hat eine Anhörung zum Entwurf der AO-SF durchgeführt. Dazu hat die Landesvorsitzende Karoline Pinkert im Namen von LERNEN FÖRDERN NRW folgende Stellungnahme vorgetragen:

Herr Vorsitzender,
meine sehr verehrten Damen und Herren!

Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen zu drei Paragraphen im Entwurf AO-SF die Sicht eines Elternverbandes vortrage, der neben allen anderen Anregungen und Bedenken auch ein Stück Betroffenheit darstellt. Denn es geht um unsere leiblichen Kinder, nicht nur um „schulpflichtige“ Kinder.

Zunächst möchte ich den § 8 Schwerstbehinderung ansprechen:

Der Entwurf verneint die Zugehörigkeit Lernbehinderter zum Kreis der Schwerstbehinderten, während anderen Behinderungsarten diese Einstufung möglich ist. Lassen Sie mich an zwei Beispielen darstellen, wie problematisch dies ist und dass die bisherige Regelung die da lautet: Lernbehinderte sind nur lern- und nicht mehrfach behindert- längst überholt ist.

Schulalltag ist, dass wenn sprachbehinderte oder erziehungsschwierige Kinder im Primarbereich mit einer Relation von 1:8 dem Grundschulniveau nicht gewachsen sind, sie vielerorts den Förderort wechseln müssen und zur Sonderschule für Lernbehinderte kommen. Dort finden sie dann die Relation 1:11 vor. Eine deutliche Verschlechterung ihrer Chancen also.

Bei anderen Behinderungsarten außerhalb der Gruppe der Lernbehinderten wird eine Schwerstbehinderung zugelassen. Wechseln diese anerkannt schwerstbehinderten Kinder zu einer LB- oder Förderschule, verlieren Sie ihren Status als Schwerstbehinderter. Das führt zu einer eklatanten Benachteiligung der LB-Schulen.

Zur Frage sonderpädagogischer Förderung Berufsschulpflichtiger im § 17, möchte ich folgende Anmerkung machen:

Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht sind Lernbehinderte wie alle anderen Jugendlichen berufschulpflichtig. Es sind im Entwurf sonderpädagogische Förderklassen angesprochen, uns kommt es allerdings auf die sonderpädagogische Förderung in den sogenannten „normalen“ Berufskollegs an. Hier brennt es, denn dort werden die meisten unserer lernbehinderten Schulabgänger beschult. Für andere Behinderungsarten sieht das oft etwas anders aus, denn sie haben vielfach die Möglichkeit zum Besuch eines Sonderberufskollegs oder der Werkstufe Gb-Schule. Deshalb halten wir es für zwingend geboten, die Sonderpädagogik an Berufskollegs stärker zu fördern.

Am Herzen liegen auch uns die Paragraphen 27 und 28, die ja das Thema Leistungsbewertung und Zeugnisse enthalten.

Zunächst ein Hinweis: im § 26 Abs. 2 wird der Klassenkonferenz die Zuständigkeit zugesprochen, ob die Stunden für das Fach Englisch genutzt werden dürfen, Verstärkungsangebote in anderen Bildungsbereichen anzubieten. Wir begrüßen diese Regelung. Aber warum meine Damen und Herren, kann dies nicht auch so in den §§ 27 und 28 so oder ähnlich geregelt werden. Hier wird landesweit festgelegt: Bis Klasse 8 Zeugnisse ohne Noten.“

Das Wort „Mitwirkung“ steht im politischen Alltag, wenn man den Presseberichten trauen kann, hoch im Kurs. Nur wenn es konkret wird, stottert der Motor. Ich möchte mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die Schulen vor Ort besser beurteilen können, wie der Leistungsstand den Schülern selbst und den Erziehungsberechtigten vorgelegt wird. Unsere Forderung lautet deshalb: Die Schulkonferenz entscheidet über die Art der Zeugnisse bis Klasse 8. Dabei sollen drei Wege beschritten werden können, nämlich
a) nur Bericht ohne Noten
b) Bericht mit Noten
c) Nur Noten.
In den Förderschulen läuft der Förderschulversuch. Gemeinsam werden in den Klassen Lernbehinderte, Sprachbehinderte und Erziehungsschwierige unterrichtet. Ähnlich dürfte es an den Verbundschulen sein. Gibt es die landesweite Vorschrift, bis Kl. 8 Zeugnisse ohne Noten, dann erfolgt eine zusätzliche Stigmatisierung der lernbehinderten Kinder.

Zeugnisrealität ist dann: Kinder nur mit Noten, Kinder nur mit Bericht und das in einer Klasse.

Eltern sind keine Jugendpsychologen, wollen wir auch gar nicht sein, denn dann müssten wir zum Vergleich ja auch die Kinder der Psychologen auf ihre Lebenstauglichkeit untersuchen lassen. Aber Eltern haben Erziehungs- und Erfahrungswerte. Dazu gehören, dass gerade Kinder ab der Klasse 5 sicher auch außerschulisch mit anderen –nennen will ich Geschwister, Verwandte, Freunde, Bekannte- vergleichen möchten. Es gibt doch unbestritten auch außerhalb der Schule Wettbewerbe, an denen teilgenommen wird. Lernbehinderte werden demnächst außerhalb dieses ganz normalen täglichen Wettbewerbes stehen.

Ich warne vor einer weiteren gesellschaftlichen Ausgrenzung von Lernbehinderten. Das endet in Jugendcliquen, die nur aus Lernbehinderten bestehen und das kann nicht gut gehen. Allenfalls ist eine Fortsetzung der Regelung denkbar, dass im Interesse leistungsschwacher Schüler in den Klassen 9 und 10 auf Antrag auf Noten verzichtet werden kann. Was wir fordern, ist ja lediglich eine Gleichbehandlung mit den anderen Schulformen.

Meine Damen und Herren, Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und die Parlamentarier dieses Hauses bitte ich, unsere Vorschläge zu übernehmen.

Vielen Dank





 

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