Wie an die Elternverbände hat die Landesregierung auch einen Brief an die Schulpflegschaften geschrieben und das neue Schulgesetz erläutert.
An die Vorsitzenden der Schulpflegschaften der Schulen in Nordrhein-Westfalen 22. Juni 2006 Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, hat der Landtag in dieser Woche ein neues Schulgesetz verabschiedet. Es tritt zum 1. August 2006 in Kraft. Wir wenden uns persönlich an Sie, um Sie und die Eltern an Ihrer Schule um Ihre Unterstützung für dieses umfassende Reformvorhaben zu bitten. Mit dem neuen Schulgesetz möchte die Landesregierung gemeinsam mit Ih-nen erreichen, dass Nordrhein-Westfalen eines der modernsten Schulsysteme Europas erhält. Das neue Schulgesetz basiert auf vier Leitlinien. Wir wollen: • mehr Leistung, • mehr individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler, • mehr Durchlässigkeit zwischen den Schulformen, • mehr Eigenverantwortung der Schulen.
Sowohl die Eltern und die Schülerinnen und Schüler als auch die Schulleitungen und die Lehrerinnen und Lehrer werden davon gleichermaßen profitieren. Gerade für die Eltern ergeben sich mit dem neuen Schulgesetz eine Reihe von Verbesserungen, denn
• es wird ihnen durch die Aufhebung der Grundschulbezirke freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden – und zwar ohne sich dafür gegenüber dem Schulamt rechtfertigen zu müssen. Die Schul-wahl kann damit endlich den vielfältigen individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern Rechnung tragen, die sich etwa aus der Notwendigkeit ergeben, Familie und Beruf zu vereinbaren. Andererseits wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazitäten eingeführt. Wer also sein Kind am besten in der Schule der unmittelbaren Nachbarschaft aufgehoben sieht, wird dort wie bisher einen Platz bekommen;
• es werden – trotz des Rückgangs der Schülerzahlen um rund ein Fünftel in den nächsten zehn Jahren – kleine, wohnortnahe Grundschulstandorte gesichert, in-dem wir es den Schulträgern ermöglichen, Grundschulverbünde einzurichten. Ein solcher Verbund führt zu einem effektiven Ressourceneinsatz und zu einer Ver-besserung der pädagogischen Möglichkeiten. Eine Mitwirkung der Eltern wird durch Teilschulpflegschaften gewahrt. Auch Bekenntnisschulen können unter Wahrung ihrer besonderen Ausrichtung Teil eines Grundschulverbundes werden; darüber besteht Einvernehmen mit der katholischen und evangelischen Kirche. So werden wir vielerorts ein differenziertes Angebot an Standorten erhalten kön-nen;
• dadurch, dass die Schulen künftig ihr eigenes Profil stärker ausgestalten können, bekommen die Eltern mehr Wahlmöglichkeiten und können damit eigene Wün-sche für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder besser als bisher verwirklichen;
• die Eltern erhalten trotz des Wegfalls der Drittelparität in der Schulkonferenz der weiterführenden Schulen mehr Möglichkeiten und Rechte, sich am Schulalltag zu beteiligen: So können sie bei der Wahl der Schulleitung mitbestimmen, und sie entscheiden z.B. als Mitglieder der Schulkonferenz über die Organisation der Schuleingangsphase in der Grundschule und über die Zahl der Elternvertreter in den Fachkonferenzen.
• die außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden so organisiert, dass kein Un-terricht ausfällt.
Das neue Schulgesetz garantiert den Eltern vor allem aber bessere Lernbedingungen für ihre Kinder, und dies scheint uns, die wir beide ebenfalls Eltern schulpflichtiger Kin-der sind, das Wichtigste zu sein. Ein Kernstück ist dabei die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Dies bedeutet unter anderem: • Eine individuelle Sprachförderung beginnt bereits zwei Jahre vor der Einschu-lung, wenn eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung erhebliche sprachliche Defizite eines Kindes ergibt. Alle Kinder sollen künftig bei der Einschulung in der Lage sein, dem Unterricht folgen und sich aktiv daran beteiligen zu können. Die Mittel für diese Sprachförderung haben wir mehr als verdoppelt. • In den Grundschulen wie auch in den weiterführenden Schulen werden schulin-terne Förderkonzepte erarbeitet. Wenn ein besonderer Förderbedarf festgestellt wird, werden die Eltern so früh wie möglich in die Förderung mit einbezogen. Grundsätzlich gilt, dass die Schule jede Schülerin und jeden Schüler so fördert, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schulen, die besondere soziale Herausfor-derungen zu meistern haben, erhalten zusätzliche Stellen. Das beginnt im kom-menden Schuljahr mit 600 Lehrerstellen an Grundschulen und 500 Stellen an Hauptschulen. • Das neue Übergangsverfahren am Ende der Grundschule wird dazu beitragen, dass die Kinder in der Sekundarstufe I die für sie richtige Schulform besuchen. Wir vertrauen dabei auf die Kompetenz unserer Lehrerinnen und Lehrer. • In der Sekundarstufe I erleichtern und begünstigen wir stärker als bisher den Aufstieg leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler in eine andere Schulform. Künftig prüft die Klassenkonferenz nach jedem Schulhalbjahr in den Klassen 5 und 6 und danach in jedem Schuljahr, ob den Eltern leistungsstarker Schülerin-nen und Schüler ein Aufstieg in eine höhere Schulform empfohlen wird. • Zur besseren individuellen Förderung gehört es auch, ein größeres Augenmerk auf das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler zu richten. Es wird deshalb in vier Notenstufen und gegebenenfalls einer ergänzenden Be-schreibung auf den Zeugnissen dokumentiert. Auf dem Zeugnis wird künftig zu-dem in einem Bemerkungsfeld besonderes schulisches und auch außerschuli-sches Engagement der Kinder gewürdigt. • Individuelle Förderung bedeutet auch die Förderung besonders begabter Schüle-rinnen und Schüler. Für sie werden Angebote der leistungsgerechten Förderung ausgebaut. • Die gymnasiale Oberstufe wird grundlegend reformiert, um ihre allgemeinbilden-de Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit der Abiturientinnen und Abitu-rienten zu verbessern. Und wir fördern die Lernpotenziale, indem wir das Einschulungsalter vorziehen, denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Lernfähigkeit in diesem Alter mit am höchsten ist. Mit der Neuregelung wird der Stichtag für die Einschulung – beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 bis zum Schuljahr 2014/2015 – schrittweise um sechs Monate auf den 31. Dezember gelegt. Durch diese stufenweise Regelung können sich alle Beteilig-ten rechtzeitig darauf einstellen. Und: Eltern können bei Kindern, die nach dem 30. Sep-tember das sechste Lebensjahr vollenden, ohne weitere Begründung entscheiden, es ein Jahr später einzuschulen.
Mit dem neuen Schulgesetz setzen wir den Rahmen für ein Schulsystem, in dem der Staat in erster Linie die Mittel bereitstellt, die Lernziele vorgibt und die Einhaltung der Standards kontrolliert, aber sich nicht mehr in die Einzelheiten des Schulalltags ein-mischt. Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch mehr Gestaltungsspielräume. Durch mehr Selbstbestimmung und Selbstverantwortung aller Beteiligten werden wir gemeinsam Erfolg haben.
Wir machen diese umfassende Schulreform zusammen mit allen Beteiligten und haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen aufgenommen. Der ursprüngliche Regierungs-entwurf ist deshalb an mehreren Stellen vom Landtag inhaltlich geändert worden.
Für Sie als Eltern ist es überdies wichtig zu wissen, dass wir zusätzlich zur gesetzlichen Schulreform das schulische Angebot in NRW umfassend und stetig verbessern. So werden wir bis zum Ende der Legislaturperiode 4000 neue Lehrerstellen gegen Unter-richtsausfall und für die individuelle Föderung geschaffen haben. Und wir werden vor allem auch die Ganztagsangebote erweitern: Zu Beginn des nächsten Schuljahres wer-den es bereits rund 116.000 Plätze im Primarbereich sein. Das sind 44.000 mehr als vor einem Jahr. An den Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen der Sek. I werden wir in diesem Jahr allein 35.000 neue Plätze bewilligen – bis 2012 werden es 50.000 sein.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung für diese umfassende Schulreform. Denn es liegt auch in Ihrer Hand, ob unsere Kinder mehr Chancen bekommen.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Jürgen Rüttgers Barbara Sommer
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