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Nachricht No. 155 von Dienstag, 15. August 2006:

Behindertenbeauftragte widerspricht

Unrichtige Zahlen der Bundesagentur

Die Bundesagentur für Arbeit betrachtet offensichtlich die Ausbildung junger Lernbehinderter als Gnadenakt. Das empört die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen
11017 Berlin
info@behindertenbeauftragter.de
Behindertenbeauftragte widerspricht
Vorstandsvorsitzendem der Bundesagentur für
Arbeit Frank-Jürgen Weise

Karin Evers-Meyer: ''Die Erstausbildung junger Menschen mit Lernbehinderung ist kein
Gnadenakt, der sich nach der jeweiligen Kassenlage richten kann. Wer die Ausbildungsförderung
für behinderte Menschen mit falschen Zahlen öffentlich kompromittiert, schadet denjenigen, die es
ohnehin schwerer haben als andere, eine Arbeit zu finden.''

In einem Schreiben an die Bundesagentur für Arbeit wirft die Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), dem Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise vor, mit
unrichtigen Zahlen die Förderung von Integration behinderter Menschen am Arbeitsmarkt in der
Öffentlichkeit zu kompromittieren. In einem Zeitungsinterview vom 7. August 2006 in der WELT hatte
Weise mit Blick auf die Ausbildung behinderter Jugendlicher in Berufsbildungswerken gesagt: ''Das
kostet 120.000 Euro, die wenigsten finden aber hinterher einen Job.''

Nach Informationen der Beauftragten würden die Kosten einer dreijährigen Ausbildung mit
Internatsunterbringung lediglich zwischen 82.000 Euro und 105.000 Euro liegen, je nach dem gewählten
Berufsfeld. Die reinen Ausbildungskosten ohne Unterbringung lägen mit 42.000 Euro bis 61.000 Euro
noch weiter darunter. In den vielen Fällen, in denen die Ausbildung nur zwei Jahre dauert, würden sich die
Maßnahmekosten sogar auf 28.000 Euro bis 41.000 Euro reduzieren.

Völlig falsch sei nach Auffassung von Karin Evers-Meyer auch, dass nur die wenigsten nach der
Ausbildung einen Job finden würden. ''Nach meinen Informationen, die inzwischen auch von der BA
bestätigt wurden, finden knapp 50 Prozent der Jugendlichen nach einer Ausbildung im
Berufsbildungswerk eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung'', so die Beauftragte.

Nach Ansicht von Karin Evers-Meyer schafften die Äußerungen von Herrn Weise nicht nur ein falsches
Bild in der Öffentlichkeit, sondern würden grundsätzlich in eine Richtung zeigen, die der Behindertenpolitik
der Bundesregierung widerspricht. ''Natürlich unterstütze ich die Bemühungen der BA, Einsparpotentiale zu
erschließen und Effizienzreserven zu mobilisieren. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Zahlen ist es
jedoch nicht hinnehmbar, wenn im Rahmen der Diskussion um die berufliche Integration junger,
lernbehinderter Menschen der Eindruck erweckt wird, die Ausbildungsfinanzierung sei von vornherein
eine Fehlinvestition und in der heutigen, angespannten finanziellen Situation nicht mehr tragbar.''

Die Beauftragte sieht in der Ausbildungsförderung für behinderte Jugendliche eine schwie¬rige und im
Einzelfall auch kostenintensive Aufgabe. ''Diese Förderung ist jedoch kein Gnadenakt, der sich nach der
jeweiligen Kassenlage richten kann. Der Nachteilsausgleich für behinderte Menschen ist eine
gesamtgesellschaftliche Pflichtaufgabe. Ausbildungsunterstützung ermöglicht lernbehinderten Menschen
eine berufliche Zukunft. Sie werden so, im Gegensatz zu nicht behinderten Jugendlichen, überhaupt erst



in die Lage versetzt, ein eigenständiges Leben zu führen und als ausgebildete Fachkräfte einen Beitrag für
die Gesellschaft zu leisten. Diese Eigenständigkeit unterstütze die Bundesregierung seit Jahren mit einem
behindertenpolitischen Paradigmenwechsel, weg vom Fürsorgeprinzip, hin zum Recht auf
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. ''Ich hoffe sehr, dass Herr Weise mit seinen
Äußerungen diese Entwicklung nicht wieder umkehren will'', so Evers-Meyer abschließend.




 

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