Die Braunschweiger Zeitung berichtet: Eltern lernschwacher Kinder im Landkreis Gifhorn gehen auf die Barrikaden. Sie reichen Dienstaufsichtsbeschwerden ein und ziehen vor Gericht:
Von Uwe Hildebrandt GIFHORN. Eltern lernschwacher Kinder gehen auf die Barrikaden, reichen Dienstaufsichtsbeschwerden ein, ziehen vor Gericht: Nach ihrer Darstellung lehnt der Landkreis neuerdings ab, Therapiestunden für lernbehinderte Schüler mit Rechen- oder Rechtschreibschwäche zu bezahlen. Erste Kreisrätin Ingrid Alsleben bestreitet das. ''Wenn ein Antrag seit einem halben Jahr unbearbeitet ist, dann ist das Gängelei – die Leidtragenden sind die Kinder'', sagt der Vater eines 9-jährigen Mädchens, das unter Dyskalkulie leidet: Sie ist normal begabt, kommt aber im Mathe-Unterricht einfach nicht mit. Der 38-jährige Vater hat einen Antragsmarathon hinter sich und schließlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht: ''Wir hatten alle Atteste, die beim Landkreis vorliegen müssen, vorgelegt – doch dann wurde mir erklärt, dass man ab sofort alle Anträge ablehnen möchte. Es geht dem Kreis wohl darum, die Kosten einfach zu verlagern.'' ''Bestimmte Eltern haben Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht'', bestätigt Erste Kreisrätin Ingrid Alsleben. Die Vorwürfe weist sie jedoch zurück: ''Wir wälzen die Therapie nicht pauschal auf den Förderunterricht an Schulen ab – uns ist vielmehr wichtig, dass Kinder mit einer solchen Teilleistungsschwäche eine entsprechende Förderung bekommen.'' Laut Alsleben hat die Kreisverwaltung zuletzt 28 Anträge bewilligt, sechs abgelehnt und in 36 Fällen weitere Unterlagen angefordert. Sie gibt aber zu: ''Krankheitsbedingt sind Bearbeitungsrückstände aufgetreten, die arbeiten wir jetzt auf.'' Gerade das Anfordern weiterer Unterlagen kommt dem 38-jährigen Vater, dem Lerntherapeuten Peter Martens oder auch Petra Schneider, der Mutter einer 12-jährigen Tochter mit Rechenschwäche, wie Schikane vor. Während manche Eltern die 130 bis 190 Euro monatlich für die Therapie auslegen, wird sie bei anderen Kindern einfach eingestellt. Das Tragische: ''Kinder mit Teilleistungsstörungen sind normal, oft sogar überdurchschnittlich begabt – wenn sie im Bereich ihrer Leistungsschwäche nicht gefördert werden, dann landen sie auf der Sonderschule'', erläutert Martens. Er kennt eine ganze Reihe von Eltern aus dem Kreis Gifhorn, denen die Förderung nun plötzlich versagt wird. Die Schneiders wollten sich nicht länger hinhalten lassen und zogen sogar gegen den Landkreis vor Gericht. ''Wir hatten eineinhalb Jahre den Zuschuss bekommen, dann hieß es plötzlich, dass nicht weiter gefördert wird'', erklärt Petra Schneider (47). Unter anderem sei ein Sozialarbeiter in ihre Familie geschickt worden, um die sozialen Verhältnisse zu überprüfen. Nach dem im Mai beendeten Prozess muss der Kreis laut Schneider sieben Monate rückwirkend bezahlen. ''Da haben wir aus formalen Gründen verloren'', erklärt Ingrid Alsleben, ''den formalen Fehler haben wir inzwischen behoben''. Die Erste Kreisrätin gibt zu, dass inzwischen genauer überprüft wird, wer die Förderung erhält: ''Es geht um eine geistige Behinderung, wir sprechen nicht von Nachhilfeunterricht – die gesetzliche Hilfeleistung ist auf ernste Fälle zu begrenzen.'' Was mit ihren Kindern passiert, das nehmen der 38-jährige Vater oder auch Petra Schneider aber durchaus ernst. ''Das Selbstbewusstsein meiner Tochter leidet stark, sie leidet darunter, dass ständig über sie gelacht wird, stundenlang sitzt sie nachmittags an den Hausaufgaben, die ganze Familie leidet unter sowas'', sagt der 38-Jährige. Der durchschlagende Erfolg ist laut Petra Schneider bei ihrer Tochter erst in dem Jahr eingetreten, in dem die Kreisverwaltung ihre Förderung eingestellt hatte. Vorher habe ihre Tochter bei Matheaufgaben immer noch geraten statt gerechnet. ''Jetzt hat sie in Mathe eine Vier'', freut sich die Mutter über das erfolgreiche Ende der Therapie: ''Wir wollten mit unserer Klage auch den vielen anderen betroffenen Familien helfen, aber leider wurde nur in unserem Einzelfall entschieden – jeder muss jetzt einzeln vor Gericht.''
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