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Nachricht No. 160 von Sonntag, 5. November 2006:

Antrag an Schulministerin

Änderung § 27 Abs. 4 AO-SF

Die Wilhelm-Rein-Schule in Dortmund hat im Namen der Förderschulen der Stadt Dortmund eine Änderung des Maßstabes der Leistungsbewertung in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gefordert. Der Brief lautet:

Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer!

Schülerinnen und Schüler der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden durch den § 27 Abs. 4 AO-SF schwerwiegend benachteiligt. Eine Benotung der Leistungen in den einzelnen Fächern, über deren Beschreibung hinaus ist nicht vorgesehen – auch nicht in den Abschluss-Zeugnissen des Förderschwerpunktes. Wenn die Schulkonferenz die zusätzliche Bewertung einzelner Leistungen beschließt, sind die Noten an den Anforderungen der jeweiligen vorherigen Jahrgangsstufe der Grund- bzw. Hauptschule auszurichten.

Außerhalb von Schule werden nicht benotete Leistungen i.d.R. als nicht benotbare Leistungen angesehen. Dadurch verringert sich die sowieso geringe Chance, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten weiter drastisch für unsere Schülerinnen und Schüler.

Auch sind wir Förderschulen weiterhin verpflichtet, die Richtlinien und Beispielpläne- Unterrichtsvorgaben von 1977 umzusetzen (vgl. BASS 2006/2007, 15/28). Auf dieser Grundlage wurden in vielen Schulen und Schulbezirken standortbezogene Lehrpläne entwickelt.

Es erscheint rechtlich nicht haltbar, Schulen einerseits zu verpflichten, nach eigenen Unterrichtsvorgaben zu arbeiten, andererseits Schülerleistungen nach den Richtlinien einer anderen Schulform zu benoten. Dieses wird im Übrigen mit den o.g. drastischen Auswirkungen von keiner anderen Schulform verlangt. Der Note-Leistungsbewertungs-Bezug wird außerdem in unseren Zeugnissen sehr deutlich, da die individuellen Leistungen immer auch beschrieben werden müssen.

Durch das vorgesehene Verfahren der Leistungsbewertung werden unsere Schüler stärker als je zuvor stigmatisiert und diskriminiert. Unsere Schüler benötigen wie bisher in den letzten beiden Schuljahren, vor allem aber in ihren Bewerbungs- und Abschlusszeugnissen Noten entsprechend den für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen gültigen Unterschriftsvorgaben (Richtlinien).
Wir Förderschulleiter der Stadt Dortmund fordern eine sofortige Zurücknahme der entsprechenden Bestimmungen (§27 Abs. 4) noch vor den Halbjahreszeugnissen Januar 2007 (Bewerbungszeugnisse).



 

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