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Nachricht No. 178 von Dienstag, 24. Februar 2009:

Unterstützte Beschäftigung

Möglichkeit zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt

Um Menschen mit Behinderungen besser in das Arbeitsleben eingliedern zu können, führt die Bundesregierung das Instrument der ''Unterstützten Beschäftigung'' ein. Damit sollen mehr Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erarbeiten können. Der Behindertenausweis ist für Teilnahme an der Maßnahme Voraussetzung.

Bei der Unterstützten Beschäftigunmg soll es eine zwei Jahre dauernde individuelle betriebliche Qualifizierungsphase geben. Das Angebot richtet sich besonders an Schulabgänger aus Förderschulen, die für eine Berufsausbildung nicht in Betracht kommen, bei denen aber die Prognose besteht, dass eine Beschäftigungsaufnahme dennoch gelingen könnte (von der AA festgestellt). Hier soll nach dem Prinzip ''erst plazieren, dann qualifizieren'' verfahren werden. Die Qualifizierung soll direkt am Arbeitsplatz erfolgen. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit die berufliche Integration. Das Angebot kann bei Prognose auf Erfolg auf drei Jahre verlängert werden. Anschließend besteht möglicherweise ein Anspruch auf Berufsbegleitung (Antrag beim Integrationsamt)
Die Ausschreibungsverfahren haben begonnen. Die Ansprüche an die Träger sind sehr hoch.
Mehr Informationen und den Gesetzentwurf finden Sie auf der Seite des Bundestages www.bundestag.de Drucksache 16/10487.


 

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