Am 25.01.2010 hatte das Ministerium für Schule und Weiterbildung zu einem ersten Gespräch zu obigem Thema eingeladen. Weitere Arbeits- und Gesprächskreise sollen folgen. Ziel ist es, durch die Beteiligung von Eltern- und Lehrerverbänden, Vertretern der Wissenschaft und der Kommunalen Spitzenverbände eine realistische Sicht der Probleme und damit eine Weiterentwicklung im Interesse aller Betroffenen zu erreichen. Wir konnten durch mündliche Statements unsere Position darlegen und geben eine gemeinsame Erklärung der im Aktionsbündnis Schule zusammengeschlossenen Elternverbände ab. Den Wortlaut veröffentlichen wir im Folgenden:
Gemeinsame Erklärung beim Gesprächskreis über die Zukunft der sonderpädagogischen Förderung am 25. Januar 2010 im Ministerium für Schule und Weiterbildung von LERNEN FÖRDERN NRW, Elternrat Hauptschulen NRW, Landeselternschaft der Realschulen NRW und Elternverein NRW
Wir begrüßen die Einberufung dieses Gesprächskreises über die Zukunft der sonderpädagogischen Förderung und danken für die Einladung.
Junge Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass ihre individuellen Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt und Lernsituationen geschaffen werden, die diese Schwierigkeiten angemessen berücksichtigen. Ihre Förderung bedarf - spezieller Unterrichtsmethoden,-materialien, -situationen, - überschaubarer Lerngruppen mit festen Bezugspersonen, - eines Raumes, der Konzentration unterstützt.
Die für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nötigen Hilfen lassen sich nicht immer ortsnah verwirklichen.
NRW hat mit der Pilot-Maßnahme ''Kompetenzzentren'' einen guten Weg beschritten, so viel Gemeinsamkeit wie möglich zu sichern, aber auch die nötige besondere Förderung zu gewährleisten. Nach dem Beginn im Schuljahr 2008/2009 arbeiten inzwischen 30 solcher Pilot-Regionen. Weitere sind in Planung. Die bisher wirkenden Kompetenzzentren bündeln überwiegend die Förderung in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionaler und sozialer Entwicklung. Diese Pilot-Maßnahme muss fortgeführt und evaluiert werden.
Art. 24 der ''UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen'' zwingt zu keiner Änderung. Die Konvention verlangt sicherzustellen: ''ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning'', verlangt also ein alle einbeziehendes Bildungs-S y s t e m. Ergänzend schreibt Art. 24 vor: Personen mit Behinderungen werden nicht wegen der Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen, weder von der kostenlosen und verpflichtenden Bildung in der Primarstufe noch von der Bildung in der Sekundarstufe; sie können Zugang haben zu umfassender, qualitätsvoller und kostenfreier Bildung in Primar- und Sekundarstufe gleichwertig mit anderen im Umfeld, in dem sie leben.
Vor diesen Vorschriften steht jedoch Art. 5 der Konvention, der für alle weiteren Artikel Geltung hat. Er handelt von Gleichheit und Nicht-Diskriminierung (''Equality and Non-Diskrimination'') Unter 4. wird zur Diskriminierung ausgeführt: ''Specific measures which are necessary to accelerate or achieve de facto equality of persons with disabilities shall not be considered discrimination under the terms of the present convention''. Das heißt: ''Besondere Maßnahmen, die nötig sind, um tatsächlich eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen oder schneller herbeizuführen, dürfen entsprechend den Regeln der UN-Konvention nicht als diskriminierende Maßnahmen angesehen werden''.
Deutschland hat mit seinem Sonderschulwesen Einrichtungen geschaffen, in denen die jungen Menschen mit Behinderungen in ihrer spezifischen Behinderung behandelt und gefördert werden, um die Behinderungen so weit wie möglich auszugleichen.
Es gibt verschiedene Behinderungen und insgesamt 7 verschiedene Förderschwerpunkte. Neben Lernen, Sprache sowie emotionaler und sozialer Entwicklung sind es noch körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation und geistige Entwicklung. Bei manchen Kindern bestehen mehrfache Behinderungen. Einst gab es für jede Behinderungsform besondere Schulen und Lehrerausbildungen. Das in den letzten Jahren geltende Lehrerausbildungsgesetz sah das Lehramt für Sonderpädagogik mit dem Studium von 2 sonderpädagogischen Fachrichtungen vor. Das neue Gesetz vom 12. Mai 2009 behält dieses Lehramt mit 2 sonderpädagogischen Fachrichtungen bei. Das Ziel bestmöglicher Förderung von jungen Menshen mit Behinderungen wird also vom Staat ernst genommen. Und es gibt ein ausdifferenziertes System für die Prüfung der Behinderungen und die Zuweisung zum bestgeeigneten Förderort unter Beteiligung der Eltern.
Damit ist geklärt, dass Sonderschulen in NRW keine Diskriminierung bedeuten und folglich die UN-Konvention an NRW keine Forderungen stellt.
Dass nicht alles so läuft, wie gewünscht, ist auf menschliches Versagen zurückzuführen, das niemand ausschließen kann.
Fazit: Wir wehren uns gegen eine fehlerhafte Interpretation der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dahinter steht das Ziel, ''Eine Schule für alle'' durchzusetzen. Wir fordern die Weiterführung der Kompetenzzentren und deren Evaluierung, bevor neue Reformen sonderpädagogischer Förderung in Angriff genommen werden.
In Abstimmung mit dem Vorstand der Landeselternschaft der Realschulen
Karoline Pinkert, LERNEN FÖRDERN NRW Marlene Stähn, Elternrat Hauptschulen NRW Regine Schwarzhoff, Elternverein NRW
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